Aufgaben des Kreissynodalvorstands

Der Kreissynodalvorstand (KSV) ist das Leitungsgremium des Kirchenkreises und führt zwischen den Tagungen der Kreissynode die Amtsgeschäfte des Kirchenkreises. Dabei ist er an die Beschlüsse der Kreissynode, der obersten Instanz des Kirchenkreises, gebunden.

Der KSV amtiert für acht Jahre, während die Kreissynode sich alle vier Jahre nach den Presbyteriumswahlen neu konstituieren muss. Er setzt sich zusammen aus der Superintendentin, der Assessorin und Scriba (alles ordinierte Theolog*innen) und fünf nicht-theologischen Mitgliedern.

Damit wird auch in seiner Besetzung deutlich, dass gemäß dem presbyterial-synodalen System der westfälischen Landeskirche diejenigen, die nicht hauptberuflich für die Kirche arbeiten, ein wichtiges Wort in der Leitung der Kirche mitzureden haben.

 

Foto v.l.n.r.: Superintendentin Saskia Karpenstein, Sascha Lipowski, Mechthild Wiedtemann, Dr. Ulrike Preuß, Hannelore Klippel, Pfarrerin Kirsten Winzbeck (Assessorin), Pfarrerin Merle Volkert (Scriba) und Werner Bartels