Aufgaben der Kreissynode

Die Kreissynode ist nach der Kirchenordnung das Organ, das den Kirchenkreis leitet und die Gesamtverantwortung für sein kirchliches Leben hat.

Die Kreissynode setzt sich zusammen aus den gewählten Pfarrerinnen und Pfarrern im Kirchenkreis, Delegierten aus den Gemeinden - das sind derzeit etwa 120 Mitglieder - und 20 weiteren berufenen Mitgliedern.
Sie tagt mindestens zweimal im Jahr, wählt die Superintendentin oder den Superintendenten, den Kreissynodalvorstand und die anderen leitenden Ausschüsse des Kirchenkreises, beschließt den Haushalt und den Stellenplan für den Kirchenkreis und wirkt auch an den Entscheidungen der Landeskirche mit.


Sie ist verantwortlich für die
• Förderung einer Gemeinschaft der im Kirchenkreis verbundenen Kirchengemeinden und die Pflege des Zusammenhangs der gesamten Kirche
• Zuständigkeit für die pastorale Versorgung der Kirchengemeinden
• Förderung der christlichen Erziehung von Kindern und Jugendlichen
• Einrichtung der Diakonie und der missionarischen Werke und die Förderung der Arbeit
• Einhaltung der kirchlichen Gesetze und Ordnungen in den Gemeinden
• Überwachung der Erfüllung des Auftrags der Kirche in der Öffentlichkeit und Beachtung der Gebote Gottes im öffentlichen Leben.


Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehören:
• Beschluss der Haushalts- und Kassenpläne des Kirchenkreises sowie Erteilung der Entlastung für die Rechnungen des Kirchenkreises und seiner Einrichtungen
• Beaufsichtigung des Rechnungswesens der Kirchengemeinden sowie der gemeindlichen und kreiskirchlichen Einrichtungen
• Wahl der Superintendentin / des Superintendenten und der übrigen Mitglieder des Kreissynodalvorstandes
• Wahl des Finanzausschusses und anderer ständiger Ausschüsse wie z. B. des Rechnungsprüfungsausschusses
• Wahl der Abgeordneten zur Landessynode
• Diskussion und Verabschiedung kirchlicher Gesetze und Ordnungen.
• Gemeinsame Abstimmung über Arbeitsbereiche und Projekte


Die Kreissynode hat auch ein erhebliches Mitwirkungsrecht innerhalb der presbyterial-synodalen Ordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen. Wichtige Gesetze und Verordnungen, die von der Landessynode zu verabschieden sind, werden zunächst in den Presbyterien vorab beraten. Die Ergebnisse der Kirchengemeinden werden auf der Ebene der Kreissynode zusammengetragen und zu einer eigenen Stellungnahme für die Beratungen der Landessynode zusammengefasst.
Die Kreissynode kann Beauftragte für bestimmte Aufgaben bestellen und für besondere Arbeitsbereiche kreiskirchliche Ausschüsse bilden.
Durch Satzung kann die Kreissynode die Ordnung der Einrichtungen des Kirchenkreises regeln. Darin sind dann „Ordnung, Leitung und Geschäftsbereich" festgelegt.
Weitere Informationen über die Kreissynode sind in der Kirchenordnung der Evangelischen Kirche in Westfalen in den Artikeln 86 - 105 zu finden.

Mitglieder der Kreissynode sind:
• Pfarrerinnen und Pfarrer der Kirchengemeinden sowie Kreispfarrerinnen und -pfarrer
• vom Kreissynodalvorstand berufene Mitglieder aus den Synodalen Diensten, aus dem Kirchenkreisverband Recklinghausen und den Einrichtungen des Kirchenkreises
• im Kirchenkreis Recklinghausen tätige Pfarrerrinnen und Pfarrer, die nicht Mitglied der Kreissynode sind, sowie Pfarrerinnen und Pfarrer zur Anstellung oder im Entsendungsdienst, Predigerinnen und Prediger - mit beratender Stimme
• Abgeordnete aus den Kirchengemeinden (Presbyterinnen/Presbyter): Die Kirchengemeinden entsenden für jede Pfarrstelle eine Abgeordnete/einen Abgeordneten in die Kreissynode. Veränderungen der Pfarrstellenzahl sind in ihren Auswirkungen auf die Zahl der Abgeordneten erst im Rahmen der folgenden Neubildung der Kreissynode zu berücksichtigen.)
• die Superintendentin / der Superintendent und die übrigen Mitglieder des Kreissynodalvorstandes


Zurzeit sind das insgesamt etwa 120 stimmberechtigte und 20 beratende Mitglieder, wobei die Kirchenordnung ausdrücklich festlegt, dass die nicht ordinierten Mitglieder der Synode die Mehrheit stellen sollen.