Präventionsfachstelle zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Der Schutz und die Sicherheit aller in unseren Gemeinden lebenden und arbeitenden Menschen vor sexualisierter Gewalt ist uns ein hohes Ziel. Das Umfasst alle Maßnahmen zur Verhinderung von sexualisierter Gewalt als auch die Unterstützung und Begleitung von Betroffenen und die Aufarbeitung von in der Vergangenheit geschehenem Unrecht. Nach dem Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGsG der EKvW) ist sexualisierte Gewalt jede Verhaltensweise, durch die die Würde der betroffenen Person verletzt wird. Sexualisierte Gewalt kann verbal, nonverbal, durch Aufforderung oder durch Tätlichkeiten geschehen. Sie kann auch in Form des Unterlassens geschehen, wenn Leitungspersonen für deren Abwendung einzustehen haben.

 

In der Präambel des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt heißt es: "Aus dem christlichen Menschenbild erwachsen die besondere Verantwortung und der Auftrag, Menschen im Wirkungskreis der evangelischen Kirche vor sexualisierter Gewalt zu schützen und ihre Würde zu bewahren. Dies gilt insbesondere für Kinder, Jugendliche und hilfe- und unterstützungsbedürftige Menschen sowie Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen (Minderjährige und Volljährige in Abhängigkeitsverhältnissen). Die Evangelische Kirche von Westfalen setzt sich mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)und ihren Gliedkirchen für einen wirksamen Schutz vor sexualisierter Gewalt ein; gemeinsam wirken sie auf Aufklärung und Hilfe zur Unterstützung Betroffener hin. Der kirchliche Auftrag verpflichtet alle in der Kirche Mitwirkenden zu einer Haltung der Achtsamkeit, der Aufmerksamkeit, des Respekts und der Wertschätzung sowie der grenzachtenden Kommunikation durch Wahrung persönlicher Grenzen gegenüber jedem Mitmenschen."

Um dieses zu erreichen wollen wir durch fortlaufende Schulungen alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sensibilisieren wie die Themen sexualisierte Gewalt, Prävention und Intervention in einer Kultur der Achtsamkeit und Aufmerksamkeit wirksam im Alltag verankert werden kann. Uns ist bewusst, dass dies ein dauerhafter Prozess ist, der immer wieder neu belebt werden muss.
Wir wollen die Erstellung und Pflege der Konzepte zum Schutz vor sexualisierter Gewalt weiter begleiten und voranbringen.
Eine Kultur der Achtsamkeit und Aufmerksamkeit beinhaltet auch eine kritische Auseinandersetzung in der Aufarbeitung und Anerkennung von in der Vergangenheit geschehenem Unrecht. Uns ist eine institutionelle Verantwortungsübernahme wichtig, sowie eine gelingende strukturierte Beteiligung von Betroffenen.


Deshalb fußt unsere Präventionsarbeit auf 4 Säulen:
1. Aufarbeitung der Vergangenheit und Anerkennung der institutionellen Schuld und Beteiligung Betroffener
2. Wiederkehrende Schulungen aller ehrenamtlichen und hauptamtlich Mitarbeitenden
3. Kontinuierliche Weiterentwicklung der bestehenden Schutzkonzepte im Kirchenkreis
4. Weiterentwicklung einer Kultur der Achtsamkeit und Aufmerksamkeit durch Sensibilisierungsfördernde ganzheitliche Veranstaltungen wie Seminare, Fachtage, Ausstellungen, Lesungen, Exkursionen.


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Fortbildung Christian Stöppelmann

Grundschulung zum Kirchengesetz Schutz vor sexualisierter Gewalt

07.10.2025 

17:00 bis 20:00 Uhr

Fortbildung

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