Präventionsfachstelle zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Der Schutz und die Sicherheit aller in unseren Gemeinden lebenden und arbeitenden Menschen vor sexualisierter Gewalt ist uns ein hohes Ziel. Das Umfasst alle Maßnahmen zur Verhinderung von sexualisierter Gewalt als auch die Unterstützung und Begleitung von Betroffenen und die Aufarbeitung von in der Vergangenheit geschehenem Unrecht.

Nach dem Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGsG der EKvW) ist sexualisierte Gewalt jede Verhaltensweise, durch die die Würde der betroffenen Person verletzt wird. Sexualisierte Gewalt kann verbal, nonverbal, durch Aufforderung oder durch Tätlichkeiten geschehen. Sie kann auch in Form des Unterlassens geschehen, wenn Leitungspersonen für deren Abwendung einzustehen haben.

 

In der Präambel des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt heißt es:
Aus dem christlichen Menschenbild erwachsen die besondere Verantwortung und der Auftrag, Menschen im Wirkungskreis der evangelischen Kirche vor sexualisierter Gewalt zu schützen und ihre Würde zu bewahren. Dies gilt insbesondere für Kinder, Jugendliche und hilfe- und unterstützungsbedürftige Menschen sowie Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen (Minderjährige und Volljährige in Abhängigkeitsverhältnissen).
Die Evangelische Kirche von Westfalen setzt sich mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)und ihren Gliedkirchen für einen wirksamen Schutz vor sexualisierter Gewalt ein; gemeinsam wirken sie auf Aufklärung und Hilfe zur Unterstützung Betroffener hin.
Der kirchliche Auftrag verpflichtet alle in der Kirche Mitwirkenden zu einer Haltung der Achtsamkeit, der Aufmerksamkeit, des Respekts und der Wertschätzung sowie der grenzachtenden Kommunikation durch Wahrung persönlicher Grenzen gegenüber jedem Mitmenschen.

Um dieses zu erreichen wollen wir durch fortlaufende Schulungen alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sensibilisieren wie die Themen sexualisierte Gewalt, Prävention und Intervention in einer Kultur der Achtsamkeit und Aufmerksamkeit wirksam im Alltag verankert werden kann.


Uns ist bewusst, dass dies ein dauerhafter Prozess ist, der immer wieder neu belebt werden muss.
Wir wollen die Erstellung und Pflege der Konzepte zum Schutz vor sexualisierter Gewalt weiter begleiten und voranbringen.
Eine Kultur der Achtsamkeit und Aufmerksamkeit beinhaltet auch eine kritische Auseinandersetzung in der Aufarbeitung und Anerkennung von in der Vergangenheit geschehenem Unrecht. Uns ist eine institutionelle Verantwortungsübernahme wichtig, sowie eine gelingende strukturierte Beteiligung von Betroffenen.


Deshalb fußt unsere Präventionsarbeit auf 4 Säulen:
1. Aufarbeitung der Vergangenheit und Anerkennung der institutionellen Schuld und Beteiligung Betroffener
2. Wiederkehrende Schulungen aller ehrenamtlichen und hauptamtlich Mitarbeitenden
3. Kontinuierliche Weiterentwicklung der bestehenden Schutzkonzepte im Kirchenkreis
4. Weiterentwicklung einer Kultur der Achtsamkeit und Aufmerksamkeit durch Sensibilisierungsfördernde ganzheitliche Veranstaltungen wie Seminare, Fachtage, Ausstellungen, Lesungen, Exkursionen.


Ein rechtlicher Hinweis:
Wir haben auf unserer Website Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt: Wir betonen ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten auf unserer Website und machen uns diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Website angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die bei uns angemeldeten Banner und Links führen.

Fortbildung

„Trauma in der
Bildungsarbeit -
Verstehen und Handeln“


Zweitägige Fortbildung
Dienstag, 28. Mai und
Mittwoch, 29. Mai 2024,
9.00 - 16.30 Uhr

Fortbildung

Schulung zum „Kirchengesetz
Schutz vor sexualisierter Gewalt“

Für NEUE Presbyterinnen und Presbyter
13.Juli 2024
9.00 bis 15.00 Uhr

Fortbildung

Grenzen wahrnehmen, erleben,
setzen, schützen und erweitern


Für ALLE ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden

16.11.2024,
9.30 – 16.00 Uhr 

 

Wenn Sie über den QR – Code unserer Visitenkarten, Plakate oder Flyer hier hin gekommen sind haben wir hier weitere Informationen, die wir wichtig finden.

Das Wichtigste ist immer sich beraten zu lassen, ins Gespräch zu kommen, sich Hilfe zu holen. Alle Links und Texte sind Informationen, die Ihnen weiterhelfen könnten. Wenn Sie betroffen sind, helfen Ihnen gerne die Beratungsstellen weiter, die Sie auf der Homepage finden.

 

WAS tun? Erste Schritte bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt

Handlungsschritte für von sexualisierter Gewalt betroffene Menschen:

1.            Suchen Sie sich Sicherheit und Unterstützung bei Menschen, denen Sie vertrauen

2.            Beratungsstellen bieten individuelle und anonyme Hilfe an

3.            Sie bestimmen was passiert

Wir bieten allen von sexualisierter Gewalt Betroffenen unsere Hilfe und Unterstützung an. Sie können sich vertrauensvoll an eine der unten aufgeführten Adressen wenden. Auf Wunsch werden Sie auch anonym beraten. Ihr Anliegen wird ernst genommen. Ihre weiteren Schritte können Sie mit uns planen.

 

Handlungsschritte für Menschen, die einen Vorfall sexualisierter Gewalt vermuten oder beobachtet haben:

1.            Die eigenen Gefühle erst nehmen, auf das Bauchgefühl hören

2.            Nichts bagatellisieren, genau hinsehen

3.            Beratung bei der Meldestelle oder einer Beratungsstelle suchen

4.            Sich einem Kollegen oder einer Kollegin anvertrauen

5.            Sich Notizen machen

 

Handlungsschritte für Menschen in Leitungsverantwortung:

1.            Als erstes Sicherheit für die betroffene Person herstellen und Ruhe bewahren.

2.            Einschätzung der Gesamtsituation - Wichtig: Sie können sich von externer Seite beraten lassen, auch anonym bei den genannten

               Beratungsstellen und Ansprechpersonen. Alles Schritte sind zu dokumentieren, Vertraulichkeit und Verschwiegenheit sind wichtig.

               Die Meldepflicht nach dem Kirchengesetz bei der Meldestelle der EKvW beachten.

3.            Die Fürsorgepflicht gegenüber der*dem potenziellen Täter*In besteht weiterhin, der Datenschutz muss sichergestellt sein.

               Arbeitsrechtliche Schritte sollten überprüft werden.

4.            Prüfung der Meldepflichten gegenüber Jugendämtern, Landesjugendamt oder der Strafverfolgungsbehörden/ Polizei - diese erfolgt immer

               in Absprache mit den Betroffenen.

5.            Festgelegte trägerinterne Verantwortlichkeiten und Handlungsschritte und Meldeketten sind zu beachten und einzuhalten.

 

Wenn Sie rechtliche Informationen und Materialien zur Erstellung von Schutzkonzepten suchen:
https://padlet.com/AJS_NRW/materialien-zu-rechte-und-schutzkonzepten-guh8wjzu7n56233a
www.psg.nrw

 

Weitere gute Informationen erhalten Sie auch auf den folgenden Seiten:
https://beauftragte-missbrauch.de/
www.kein-raum-fuer-missbrauch.de

 

Informationsseiten der Evangelischen Kirche in Westfalen:

https://www.ev-jugend-westfalen.de/handlungsfelder/sexualisierte-gewalt/
https://www.evangelisch-in-westfalen.de/angebote/umgang-mit-verletzungen-der-sexuellen-selbstbestimmung/?L=0

 

Hier finden Sie grundsätzliche Begriffserläuterungen, die im Zusammenhang mit dem Thema wichtig sind. Sie stammen von der Internetseite www.kein-raum-fuer-missbrauch.de.

 

Sexuelle Übergriffe/ Missbrauch/Grenzverletzungen:

• Sexuelle Übergriffe (vorsätzlich, strategisch, aber nicht strafbar) sind im Gegensatz zu Grenzverletzungen niemals zufälliger oder unbeabsichtigter Natur. Die übergriffige Person umgeht oder missachtet bewusst gesellschaftliche Normen und Regeln sowie fachliche Standards. Widerstände des Opfers werden übergangen. Sexuelle Übergriffe können sowohl mit Körperkontakt als auch ohne (z.B. in verbaler Form) erfolgen.

• Sexueller Missbrauch (vorsätzlich, strategisch und strafbar) ist der strafrechtlich relevante sexuelle Übergriff. Das Strafgesetzbuch fasst diesen unter dem Begriff „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ (vgl. StGB §§ 174-184) zusammen.

• Sexuelle Grenzverletzungen (unbeabsichtigt, im Überschwang, unreflektiert) treten einmalig oder gelegentlich im Alltag auf und können als fachliche oder persönliche Verfehlungen des Mitarbeitenden charakterisiert werden. Meist geschehen Grenzverletzungen unbeabsichtigt.

 

Materialien zum Download:

Flyer: Erste Schritte bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt
Plakat: Erste Schritte bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt